Im Rahmen der Wiener Festwochen bilden die Glaubenstribunale ein viel beachtetes, öffentliches Diskursformat, das sich in Form eines theatralen Gerichtsverfahrens mit den hochsensiblen Grenzbereichen zwischen Recht, Religion, Moral und Kunstfreiheit auseinandersetzt. Zu dieser tiefgründigen Debatte wurde ich als Sachverständiger geladen, um in der ersten Sitzung zur Causa „Holy Shitstorm“ eine fundierte, gesellschaftspolitische Perspektive einzubringen und mich den Fragen der Tribunalleitung sowie der Jury zu stellen.

1. Das Kernargument: Staatliche Zensur versus Bürgerkritik

Ein zentraler Pfeiler meines gesamten Auftritts war die rechtsphilosophische Definition der Kunstfreiheit, die ich in zwei klare Prinzipien unterteilte:

  • Schutz vor dem Staat: Die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit bedeutet primär, dass der Staat und seine Institutionen die Kunst nicht zensieren dürfen. Wenn jedoch öffentliche Steuergelder für eine Ausstellung fließen, ist der Staat involviert, was eine gesellschaftliche Debatte darüber legitimiert.

  • Das Recht auf Widerspruch: Kunstfreiheit bedeutet im Gegenzug keineswegs, dass der Bürger verpflichtet ist, der Kunst zu applaudieren. Das Recht auf Provokation und Verletzung auf der einen Seite bedingt zwingend das Recht auf Protest, Kritik und Ablehnung auf der anderen Seite, beide Positionen müssen sich in einer freien Gesellschaft auf Augenhöhe begegnen.

2. Die objektive, gesellschaftliche Relevanz christlicher Symbole

Ich lehnte es dezidiert ab, die Debatte auf die Ebene rein subjektiver, verletzter Befindlichkeiten oder einer persönlichen Kränkung zu reduzieren. Stattdessen argumentierte ich auf einer objektiven, gesellschaftspolitischen Ebene:

  • Das Kreuz als revolutionäres Symbol: Die christliche Theologie, in der Gott Mensch wird und sein Leben für die Menschen hingibt, bedeutete historisch einen totalen Umsturz der antiken Machtverhältnisse. Nicht mehr das Recht des Stärkeren galt, sondern der Schwache wurde in den Mittelpunkt gerückt.

  • Fundament des Säkularismus: Auf dieser christlichen Werteordnung baut die moderne westliche Gesellschaft, der freiheitliche Sozialstaat sowie die Idee der Menschenwürde überhaupt erst auf. Die Dekonstruktion dieser Symbole ist daher keine harmlose Provokation, sondern greift das Fundament der Republik an.

3. Argumentation über historische Kritiker und die Epstein Files

Um die fundamentale Bedeutung dieser Werteordnung für eine säkulare Gesellschaft zu untermauern, führte ich bewusst Zitate von historischen Denkern sowie ein prägnantes Dokument der Zeitgeschichte an, die dem Christentum teils dezidiert feindlich oder kritisch gegenüberstanden:

  • Heinrich Heine (1835): Mit der Warnung, dass das Brechen des christlichen Talismanns die alte, brutale germanische Kampflust und Berserkerwut wieder emporrasseln lassen würde.

  • Marquis de Sade: Mit dem zynischen Befund, dass ohne Gott die Schwachen nur dazu da seien, vom Starken versklavt zu werden, weshalb das Christentum ein monströser Betrug an den Starken sei.

  • Friedrich Nietzsche: Mit dem Hinweis auf die Naivität derer, die glauben, eine christliche Moral ohne den Bezug auf Gott aufrechterhalten zu können.

  • Jeffrey Epstein (Epstein Files): Mit der radikalen Aussage „Every life has equal value is Catholicism at its worst“ (Dass jedes Leben den gleichen Wert hat, ist der Katholizismus in seiner schlimmsten Form). Epstein war gewiss kein Denker, sondern ein skrupelloser Krimineller, aber indem ich diesen verbrecherischen Kritiker des Christentums zitiere, halte ich anderen Feinden des Christentums den Spiegel vor die Augen. Er sprach offen aus, was passiert, wenn das Fundament der Gleichwertigkeit wegbricht, der Schwache wird dann zum reinen Freiwild für den Starken.

Durch diese Zitate wies ich nach, dass der Verlust des christlichen Fundaments den Rückfall in die Barbarei und in das reine Recht des Stärkeren bedeutet.

4. Haltung zum Blasphemieparagraphen (§ 188 StGB)

Auf die Frage der Jury, ob der Paragraph zur Herabwürdigung religiöser Lehren abgeschafft werden sollte, da er in der richterlichen Praxis kaum noch Anwendung findet, bezog ich eine differenzierte Position:

  • Ich stimmte zu, dass das Strafrecht grundsätzlich keine bloßen Gefühle schützen muss und die Rechtsprechung alte Paragraphen flexibel an die aktuelle Zeit anpasst.

  • Ich sprach mich jedoch klar gegen eine Abschaffung aus, da eine Streichung ein fatales politisches Signal senden würde. Das Gesetz dokumentiert den gesellschaftlichen Konsens, dass die Herabwürdigung religiöser Überzeugungen bis zum öffentlichen Ärgernis nicht richtig ist.

5. Umgang mit historischem Spott und politischer Doppelmoral

Im weiteren Kreuzverhör mit der Jury wurde ich mit historischen Beispielen wie dem antiken Spottkreuz (gekreuzigter Esel) sowie mit modernen Phänomenen konfrontiert:

  • Das Wesen des Spotts: Ich erklärte am Beispiel des antiken Eselskreuzes, dass die Verhöhnung des Kreuzes so alt ist wie das Christentum selbst, da die Idee eines am Kreuz sterbenden Gottes für die stolzen Römer völlig absurd war. Ich betonte, dass ich nicht als gläubiger Mensch im Kern provoziert bin, sondern als Bürger darüber irritiert bin, wie solche Akte im Kulturbetrieb einseitig als mutig gefeiert werden.

  • Verurteilung von Instrumentalisierung: Auf die Frage nach Politikern wie Donald Trump oder militärischen Konflikten im Namen der Religion stellte ich klar, dass jede Bemächtigung christlicher Symbole für unlautere Zwecke absolut absurd ist. Das zweite Gebot besagt explizit, dass man den Namen Gottes nicht missbrauchen oder für politische Machtinstinkte instrumentalisieren darf.

  • Die Opferhierarchie: Ich stellte fest, dass in der öffentlichen Wahrnehmung mit zweierlei Maß gemessen wird. Während Spott über das Christentum oft unhinterfragt hingenommen oder gar gutgeheißen wird, reagiert die Gesellschaft bei anderen Religionen völlig anders.

6. Plädoyer für die Zukunft der Republik

Zum Abschluss wies ich das Argument der Jury zurück, man müsse aufgrund historischer Mehrheitsverhältnisse heute weniger sensibel sein. Ich verwies auf die reale Statistik, dass christliche Kinder an Wiener Schulen längst in der Minderheit sind. Mein Eintreten für den Schutz und die Hochachtung dieser Symbole erfolgte daher nicht aus Gründen des Minderheitenschutzes oder der Gefühlsduselei, sondern aus einem tiefen staatspolitischen Interesse am Fortbestand einer liberalen, demokratischen Republik.